Schulgremien
1. Klassenpflegschaft:
- Funktion:
- Die Klassenpflegschaft ist das Gremium, in dem sich Eltern und Erziehungsberechtigte einer Klasse austauschen und zusammenarbeiten.
- Sie dient der Kommunikation und dem Informationsaustausch zwischen Eltern, Lehrkräften und SchülerInnen.
- Hier werden Angelegenheiten der Klasse, insbesondere die Unterrichts- und Erziehungsarbeit, besprochen.
- Wahl der Vertreter:
- Zu Beginn jedes Schuljahres wählen die Eltern zwei VertreterInnen, die sogenannten Klassenpflegschaftsvorsitzenden.
- Aufgaben der Klassenpflegschaftsvorsitzenden:
- Vertretung der Elterninteressen gegenüber der Schule.
- Organisation und Leitung der Klassenpflegschaftssitzungen.
- Vermittlung zwischen Eltern und Lehrkräften.
2. Schulpflegschaft:
- Zusammensetzung:
- Die Schulpflegschaft besteht aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften.
- Funktion:
- Sie dient der Zusammenarbeit und dem Austausch auf Schulebene.
- Hier werden schulische Angelegenheiten, die alle Klassen betreffen, besprochen.
- Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern gegenüber der Schule.
- Wahl des/der Schulpflegschaftsvorsitzenden:
- Aus der Schulpflegschaft wird ein/e Vorsitzende/r und ein/e Vertreter/in gewählt.
- Aufgaben des/der Schulpflegschaftsvorsitzenden:
- Leitung der Schulpflegschaftssitzungen.
- Vertretung der Elterninteressen in der Schulkonferenz.
- Koordination der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrkräften und Schulleitung.
3. Schulkonferenz:
- Zusammensetzung:
- Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule.
- Sie besteht aus ElternvertreterInnen, LehrervertreterInnen und ggf. SchülervertreterInnen.
- Funktion:
- Die Schulkonferenz entscheidet über wichtige Angelegenheiten der Schule, z. B. Schulprogramm, Schulordnung, Verwendung von Haushaltsmitteln.
- Die Schulkonferenz dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrkräften und Schulleitung.
- Aufgaben der ElternvertreterInnen:
- Einbringen der Elternperspektive in die Entscheidungen der Schulkonferenz.
- Mitwirkung bei der Gestaltung des Schullebens.
- Vertretung der Interessen aller Eltern der Schule.
Wichtige Aspekte der Elternmitwirkung:
- Die Elternmitwirkung ist gesetzlich verankert und ein wichtiger Bestandteil des Schulsystems.
- Sie dient der Förderung einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule.
- Die Mitwirkung der Eltern trägt dazu bei, das Schulleben positiv zu gestalten und die Qualität der Bildung zu verbessern.