Schulgremien

1. Klassenpflegschaft:

  • Funktion:
    • Die Klassenpflegschaft ist das Gremium, in dem sich Eltern und Erziehungsberechtigte einer Klasse austauschen und zusammenarbeiten.
    • Sie dient der Kommunikation und dem Informationsaustausch zwischen Eltern, Lehrkräften und SchülerInnen.
    • Hier werden Angelegenheiten der Klasse, insbesondere die Unterrichts- und Erziehungsarbeit, besprochen.
  • Wahl der Vertreter:
    • Zu Beginn jedes Schuljahres wählen die Eltern zwei VertreterInnen, die sogenannten Klassenpflegschaftsvorsitzenden.
  • Aufgaben der Klassenpflegschaftsvorsitzenden:
    • Vertretung der Elterninteressen gegenüber der Schule.
    • Organisation und Leitung der Klassenpflegschaftssitzungen.
    • Vermittlung zwischen Eltern und Lehrkräften.

2. Schulpflegschaft:

  • Zusammensetzung:
    • Die Schulpflegschaft besteht aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften.
  • Funktion:
    • Sie dient der Zusammenarbeit und dem Austausch auf Schulebene.
    • Hier werden schulische Angelegenheiten, die alle Klassen betreffen, besprochen.
    • Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern gegenüber der Schule.
  • Wahl des/der Schulpflegschaftsvorsitzenden:
    • Aus der Schulpflegschaft wird ein/e Vorsitzende/r und ein/e Vertreter/in gewählt.
  • Aufgaben des/der Schulpflegschaftsvorsitzenden:
    • Leitung der Schulpflegschaftssitzungen.
    • Vertretung der Elterninteressen in der Schulkonferenz.
    • Koordination der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrkräften und Schulleitung.

3. Schulkonferenz:

  • Zusammensetzung:
    • Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule.
    • Sie besteht aus ElternvertreterInnen, LehrervertreterInnen und ggf. SchülervertreterInnen.
  • Funktion:
    • Die Schulkonferenz entscheidet über wichtige Angelegenheiten der Schule, z. B. Schulprogramm, Schulordnung, Verwendung von Haushaltsmitteln.
    • Die Schulkonferenz dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrkräften und Schulleitung.
  • Aufgaben der ElternvertreterInnen:
    • Einbringen der Elternperspektive in die Entscheidungen der Schulkonferenz.
    • Mitwirkung bei der Gestaltung des Schullebens.
    • Vertretung der Interessen aller Eltern der Schule.

Wichtige Aspekte der Elternmitwirkung:

  • Die Elternmitwirkung ist gesetzlich verankert und ein wichtiger Bestandteil des Schulsystems.
  • Sie dient der Förderung einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule.
  • Die Mitwirkung der Eltern trägt dazu bei, das Schulleben positiv zu gestalten und die Qualität der Bildung zu verbessern.