Ferienbetreuung in der OGS
Um für alle angemeldeten OGS-Kinder der Josefschule eine verlässliche Ferienbetreuung sicherzustellen, kooperieren wir eng mit der Edith-Stein-Schule. Die Ferienwochen werden aufgeteilt, sodass eine lückenlose Abdeckung während aller Ferientage gewährleistet ist:
- Eine Hälfte der Ferien übernimmt die OGS der Josefschule.
- Die andere Hälfte betreut die OGS der Edith-Stein-Schule.
Damit Familien langfristig planen können, wechselt jährlich die Zuordnung der jeweiligen Ferienhälfte. Die aktuelle, verbindliche Übersicht zur Ferienbetreuung finden Sie stets am Ende dieser Seite.
Wer hat Anspruch auf Ferienbetreuung?
- Alle Kinder, die für die OGS angemeldet sind (1. bis 4. Schuljahr), haben in den Ferien grundsätzlich einen Anspruch auf Betreuung.
- Neue OGS-Kinder (künftige Erstklässler) können ab dem 01.08. des jeweiligen Jahres an der Ferienbetreuung teilnehmen, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen und sie offiziell als OGS-Kind gelten. Bitte melden Sie ihr Kind bis zum Start der Sommerferien per E-Mail (ogs@josefschule.de) an, wenn Sie eine Betreuung ab dem 01.08. wünschen.
- Schulkinder, die die Grundschule verlassen, können die Ferienbetreuung der OGS bis einschließlich 31.07. nutzen.
Randstundenkinder
- Für Kinder, die ausschließlich zur Randstundenbetreuung angemeldet sind, besteht kein Anspruch auf Ferienbetreuung in der Schule.
- Bei Bedarf an Ferienbetreuung kann eine externe Lösung in Anspruch genommen werden, z. B. über die Gütersloher Ferienspiele.
Bei weiteren Fragen oder individuellen Anliegen zur Ferienbetreuung steht Ihnen das OGS-Team gerne zur Verfügung. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter!